FAQ

 

1.   Was passiert im Falle einer Insolvenz der sab?

Bei Vertragsabschluss stellt die sab der Stadt Sicherheiten in Form von Bürgschaften für die Fertigstellung und den zukünftigen Betrieb des Projektes.
Im Falle eines außerordentlichen Heimfalls bekommt die Stadt das  Objekt für 0,- € zurück.
Sie stellt sich also in keinem Fall schlechter als hätte sie das Projekt von Anfang an selbst umgesetzt.    


2.  Werden die Angebote für die Bevölkerung noch bezahlbar sein?             

Die Eintrittspreise und Nutzungsgebühren für die kommunalen Leistungen werden einvernehmlich zwischen Stadt und sab vereinbart. Die Preisgestaltung der privatwirtschaftlichen Angebote richtet sich nach den Marktbedingungen des Standortes. 


3.  Was ändert sich beim Schul- und Vereinssport?

Die Trainingszeiten für Schulen und Vereine in den öffentlichen Sportstätten werden grundsätzlich in gleichen Umfang wie vor der Partnerschaft zur Verfügung gestellt.
In Abstimmung mit den Vereinen wird versucht die Lage der Zeiten im Tagesablauf für Nutzer und Betreiber zu optimieren.


4.  Was passiert mit dem bisher beschäftigten städtischen Personal?

Das bisher beschäftigte städtische Personal kann von sab übernommen werden (§613a BGB) oder wird im Rahmen eines Personalgestellungsvertrages zwischen Stadt und sab im neuen Projekt beschäftigt, bleibt aber Arbeitnehmer der Stadt.
In beiden Fällen bietet sab den Mitarbeitern die Möglichkeit sich nach ihren eigenen Wünschen und Fähigkeiten weiter zu entwickeln und  innerhalb ihrer Tätigkeit fort zu bilden.

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